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Hautkrebsscreening

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Früherkennung von Hautveränderungen ab dem 35. Lebensjahr

Das Hautkrebsscreening ist eine gesetzliche Vorsorgeleistung zur frühzeitigen Erkennung von Hautkrebs ab dem 35. Lebensjahr. Im Hausarztzentrum Burgenblick sind wir mit dieser Vorsorgeleistung an Ihrer Seite – regelmäßig, gründlich und mit geschultem Blick für auffällige Hautveränderungen.

 

Die Haut alle zwei Jahre auf Veränderungen prüfen

Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Ziel ist es, frühzeitig bösartige Veränderungen wie das maligne Melanom (schwarzer Hautkrebs), das Basalzellkarzinom oder das Plattenepithelkarzinom (weißer Hautkrebs) zu erkennen – denn je früher Hautkrebs entdeckt wird, desto besser sind die Heilungschancen.

Die Untersuchung erfolgt in unserer Praxis in Nörten-Hardenberg durch eine gründliche visuelle Inspektion der gesamten Haut unter starker Vergrößerung. Dabei achten wir besonders auf neu entstandene oder veränderte Muttermale, auffällige Flecken oder raue Hautstellen. Falls sich auffällige Hautveränderungen zeigen, veranlassen wir eine weiterführende dermatologische Abklärung oder – sofern erforderlich – eine zeitnahe Entfernung. Auch zwischen den empfohlenen Intervallen sollten Sie uns ansprechen, wenn sich Hautveränderungen bemerkbar machen – um so mit wenig Aufwand gesundheitlich auf der sicheren Seite zu sein.